Spruch Die Revision wird, soweit sie Nichtigkeit geltend macht, zurückgewiesen; im übrigen wird der Revision nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 3.397,35 S bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten 308,85 S Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei E…
Text Entscheidungsgründe: Abgesehen davon, daß die dem Klagevertreter Dr. M*** von der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Vorarlberg im Sinn § 40 Abs 1 Z 2 letzter Halbsatz ASGG erteilte Befugnis durch Hinterlegung zu Iv 807-3/87 des Erstgerichtes nachgewiesen ist, wäre selbst der Mangel dieser Bef…
Rechtliche Beurteilung Die Revision war daher, soweit sie Nichtigkeit geltend macht, zurückzuweisen. Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 48 ASGG). Nach den Feststellungen wurden die Gespräche, die zum Abschluß des hier gegenständlichen Arbe…