Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden aufgehoben. Die Sozialrechtssache wird zur ergänzenden Verhandlung und neuerlichen Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen.…
Text Begründung: Mit Bescheid der beklagten Partei vom 14.11.1989 wurde die aufgrund eines gerichtlichen Urteils vom 9.8.1989 der Klägerin gebührende Invaliditätspension ab 1.11.1987 mit S 896,90, ab 1.7.1988 mit S 917,50 und ab 1.1.1989 mit S 936,80 monatlich festgestellt. Gegen diesen Bescheid brachte…
Rechtliche Beurteilung Die Klägerin macht in ihrem Rechtsmittel geltend, die von den Tatsacheninstanzen aufgestellten Berechnungen zur Erfassung der Beitragsgrundlage seien nicht nachvollziehbar und daher unvollständig; eine konkrete ziffernmäßige Berechnung fehle. Die pauschale Verweisung auf den Pensionsakt sei unzureic…