JudikaturJustizRS0085572

RS0085572 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. November 2021

Gegenstand der besonderen Feststellungsklage gemäß § 54 Abs 1 ASGG ist eine auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens von Rechten oder Rechtsverhältnissen gerichtete Klage im Sinne des § 228 ZPO. Voraussetzung des Feststellungsanspruches ist daher, dass der Kläger ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung eines (näher bezeichneten) Rechts oder Rechtsverhältnisses durch eine gerichtliche Entscheidung hat.

Entscheidungen
10