JudikaturJustizRS0085557

RS0085557 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Dezember 2022

Die bloße Mitteilung des Versicherungsträgers, was mit den an Ausgleichszulage anfallenden Beträgen geschehen wird, stellt keinen Bescheid dar, sodass eine Klage unzulässig ist.

Entscheidungen
8