JudikaturJustizRS0084991

RS0084991 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Januar 2023

§ 255 Abs 3 ASVG hindert eine Verweisung auf Tätigkeiten, die den bisher ausgeübten unähnlich sind, nicht, sondern soll nur in den Ausnahmsfällen eine Verweisung verhindern, die bei Berücksichtigung der schon ausgeübten Tätigkeiten als unbillig bezeichnet werden müßte.

Entscheidungen
33