Spruch Der Revision wird Folge gegeben . Die Urteile der Vorinstanzen werden aufgehoben. Die Sozialrechtssache wird zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung nach Verfahrensergänzung an das Erstgericht zurückverwiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: [1] Revisionsgegenständlich ist die Frage, ob die Klägerin, die noch eine einzige Verweisungstätigkeit ausüben kann und entsprechende Arbeitsplätze von ihrem (entlegenen) Wohnort mangels Existenz eines behindertengerechten öffentlichen Verkehrsmittels nicht erreichen kann, als invalid …
Rechtliche Beurteilung [14] Die Revision ist zulässig und im Sinn des hilfsweise gestellten Aufhebungsantrags berechtigt . [15] 1. Die Revision thematisiert ausschließlich die Frage, ob die Klägerin als invalid iSd § 255 Abs 3 ASVG anzusehen ist, sodass nur diese Frage zu prüfen ist. [16] 2.1. Grundsätzlich kommt es…