RS0084938 – OGH Rechtssatz
RS0084938 – OGH Rechtssatz
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Beim Rentenspruch nach § 324 Abs 4 ASVG handelt es sich nicht um einen neben den Leistungsanspruch des Rentenberechtigten (Pensionsberechtigten) tretenden Ersatzanspruch des Sozialhilfeträgers bzw des Bundes gegen den Träger der Sozialversicherung, sondern um den Übergang eines Teiles des Leistungsanspruches des Rentenberechtigten (Pensionsberechtigten) auf den Sozialhilfeträger bzw den Bund durch Legalzession.