Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden aufgehoben. Die Sozialrechtssache wird zur ergänzenden Verhandlung und neuerlichen Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Das Erstgericht wies das auf Gewährung der Invaliditätspension im gesetzlichen Ausmaß ab dem 1. Juni 1988 gerichtete Klagebegehren ab. Es stellte fest, daß der am 16. August 1941 geborene Kläger für alle leichten und mittelschweren Tätigkeiten geeignet sei, bei denen keine besondere Gesc…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Klägers ist im Sinne ihres hilfsweise gestellten Aufhebungsantrages berechtigt. Der Revisionsgrund der Nichtigkeit (§ 503 Z 1 ZPO) liegt allerdings nicht vor. Der Kläger wirft unter diesem Revisionsgrund, aber auch unter dem der Mangelhaftigkeit des Verfahrens dem Erstgericht vor, …