Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei die mit S 6.223,64 (darin keine Barauslagen und S 565,79 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Mit der am 3. August 1987 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die klagende Partei aus dem Titel des Schadenersatzes, gestützt auf die Bestimmungen des § 159 Abs 1 Z 1 und 2 StGB, § 114 ASVG und § 69 Abs 2 KO, die Verpflichtung der Beklagten zur Bezahlung des Beitragsrüc…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig (§ 502 Abs 4 Z 1 ZPO), aber nicht berechtigt. Die Beklagten führen in der Revision aus, sie seien Geschäftsführer der Firma P***** MaschinenhandelsgmbH gewesen. Diese juristische Person habe Mitte September 1982 ihre geschäftliche Tätigkeit eingestellt. Hievon sei die klage…