JudikaturJustizRS0084589

RS0084589 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Oktober 1997

Die Nichtabführung von Dienstnehmerbeiträgen begründet keinesfalls Veruntreuung. - Der Dienstgeber kann nicht nach § 114 ASVG belangt werden, wenn er von dem ihm gemäß § 60 ASVG zustehenden Einbehaltungsrecht keinen Gebrauch gemacht hat. - Stehen ihm im Zeitpunkt der Lohnauszahlung nur die Nettolöhne zur Verfügung, so darf er sich nicht durch deren Kürzung die Mittel zur Zahlung der Kassenbeiträge beschaffen; er muß jedoch, um nicht nach § 114 ASVG straffällig zu werden, spätere Eingänge zur Begleichung der Sozialversicherungsbeiträge verwenden.

Entscheidungen
20