RS0084589 – OGH Rechtssatz
RS0084589 – OGH Rechtssatz
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Die Nichtabführung von Dienstnehmerbeiträgen begründet keinesfalls Veruntreuung. - Der Dienstgeber kann nicht nach § 114 ASVG belangt werden, wenn er von dem ihm gemäß § 60 ASVG zustehenden Einbehaltungsrecht keinen Gebrauch gemacht hat. - Stehen ihm im Zeitpunkt der Lohnauszahlung nur die Nettolöhne zur Verfügung, so darf er sich nicht durch deren Kürzung die Mittel zur Zahlung der Kassenbeiträge beschaffen; er muß jedoch, um nicht nach § 114 ASVG straffällig zu werden, spätere Eingänge zur Begleichung der Sozialversicherungsbeiträge verwenden.