Spruch Der Geschäftsführer einer Gesellschaft m. b. H. hat als Organ des Dienstgebers die Dienstnehmeranteile aller Dienstnehmer, somit auch seine eigenen und die seiner im Unternehmen beschäftigten Gattin, an den Sozialversicherungsträger abzuführen "Einbehalten" werden nicht schon die Dienstnehmeranteile…
Text Der Beklagte war vom 13. September 1974 an Geschäftsführer der Grundbaugesellschaft m. b. h. in Wien. Die Klägerin (Wiener Gebietskrankenkasse) begehrte nach Einschränkung ihres ursprünglichen Begehrens aus dem Titel des Schadenersatzes vom Beklagten die Zahlung von 244 837.25 S samt Anhang. Sie beh…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Das Erstgericht hat im wesentlichen folgende Feststellungen getroffen: Für den Zeitraum vom März bis Dezember 1975 bestehe ein Rückstand von insgesamt 571 646.55 S. Hievon entfielen auf Dienstnehmeranteile 246 339.91 S. Dieser Betrag sei ein reiner Kapitalsbetrag. Die Firma I s…