RS0084541 – OGH Rechtssatz
RS0084541 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Verweisung auf Teiltätigkeiten eines Lehrberufes ist zulässig; ein Versicherter, dessen Invalidität nach § 255 Abs 1 ASVG zu beurteilen ist, darf aber nicht auf Teiltätigkeiten seines Berufes verwiesen werden, durch die er den ihm nach der angeführten Bestimmung zukommenden Berufsschutz verlieren würde. Die Tätigkeit, auf die der Versicherte verwiesen wird, muss daher eine Tätigkeit, in einem erlernten (angelernten) Beruf im Sinn des § 255 Abs 1 und 2 ASVG sein.