Spruch Durch § 114 ASVG wird dem Sozialversicherungsträger der Schutz vor Versuchen der Unternehmer zugedacht, bei finanziellen Schwierigkeiten die Sozialversicherungsbeiträge auf ungewisse Zeiten schuldig zu bleiben Dem Täter nach § 114 ASVG muß in subjektiver Hinsicht in Ansehung beider Tatbestandseleme…
Text Der klagende Sozialversicherungsträger begehrt die Verurteilung der beiden Beklagten zur ungeteilten Hand, einen Betrag von 96 303.98 S samt Anhang zu bezahlen. Die Beklagten seien seit 6. Oktober 1971 Geschäftsführer der Sch. Heizungsbau-Gesellschaft m. b. H. Diese Gesellschaft schulde nach dem zur…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Was den Erstbeklagten anlangt, so ist das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des OGH (SZ 42/104; 5 Ob 153/73; 2 Ob 220, 221/73; 8 Ob 65/76) davon ausgegangen, daß der Geschäftsführer einer Gesellschaft m. b. H., der einen strafrechtlich verpönte…