Spruch Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.…
Text Begründung: Das Erstgericht stellte fest, dass die Beklagte verpflichtet sei, für den Kläger die Kosten für eine Oberschenkelprothese mit Genium-Kniegelenk zu übernehmen. Der 1956 geborene Kläger ist nach einer als Arbeitsunfall anerkannten traumatischen Amputation des rechten Unterschenkels (2013) …
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision ist mangels einer Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO unzulässig. 1. Gemäß § 202 Abs 1 ASVG hat der Versicherte Anspruch auf Versorgung mit Körperersatzstücken, orthopädischen Behelfen und anderen Hilfsmitteln, die erforderlich sind, um den…