Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, dem Kläger binnen 14 Tagen die einschließlich 257,25 S Umsatzsteuer mit 1.543,50 S bestimmten halben Revisionskosten zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 26.9.1988 lehnte die beklagte Partei den Antrag des Klägers auf Übernahme der über den satzungsgemäßen Zuschuß von 5.000 S hinausgehenden Kosten für die für seinen am 24.7.1968 geborenen Sohn Hermann verordnete notwendige Lenox-Hill-Orthese (OUS-Apparat, Pos 51…
Rechtliche Beurteilung Die nach § 46 Abs 1 Z 1 ASGG zulässige Revision ist nicht berechtigt. (Die folgenden Paragraphen ohne Gesetzesangabe sind solche des ASVG.) Die Krankenversicherung trifft ua Vorsorge für den Versicherungsfall der Krankheit (§ 116 Abs 1 Z 2). Als Leistungen der Krankenversicherung aus diesem Versiche…