JudikaturJustizRS0084070

RS0084070 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. November 2011

Behelfe, die zur Milderung oder Behebung wesentlicher Beeinträchtigungen bei Verstümmelungen, Verunstaltungen und körperlichen Gebrechen eingesetzt werden sind Hilfsmittel.

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