Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 7.605,- bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten 1.267,50 S USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Rechtliche Beurteilung Da die Begründung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 48 ASGG). Strittig ist die Frage, ob die Trinkgelder, die der Kläger für persönliche Dienstleistungen an den Kunden der beklagten Partei von diesen Kunden erhielt, in die Bemessungsgrundlage f…