JudikaturJustizRS0083789

RS0083789 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. Mai 2012

Der steuerrechtliche Veräußerungsgewinn war kein Erwerbseinkommen aus einer gleichzeitig ausgeübten selbständigen Erwerbstätigkeit im Sinne des inzwischen aufgehobenen § 60 GSVG.

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