Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden aufgehoben. Die Sozialrechtssache wird an das Prozeßgericht erster Instanz zur Verhandlung und Urteilsfällung zurückverwiesen. Die Kosten der Berufung und der Revision sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Der Kläger ist bei der beklagten Sozialversicherungsanstalt der Bauern in der Krankenversicherung pflichtversichert und bei der Wiener Gebietskrankenkasse gemäß § 16 ASVG in der Krankenversicherung selbstversichert. Im September (1. bis 14.) 1992 nahm der Wahlarzt Dr.Walter W*****, Fac…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nach § 46 Abs 1 ASGG zulässig; sie ist auch berechtigt. § 128 ASVG hatte in der Stammfassung folgenden Wortlaut: "(1) Bei mehrfacher Krankenversicherung nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sind die Sachleistungen für ein und denselben Versicherungsfall nur einmal zu gewäh…