RS0083421 – OGH Rechtssatz
RS0083421 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Sanierungsarbeiten an der Feuermauer einer Eigentumswohnung sind nicht als Änderungen an dieser Eigentumswohnung, für welche auch Teile der Liegenschaft in Anspruch genommen werden sollen, die im Wohnungseigentum eines anderen Miteigentümers stehen, sondern als der ordnungsgemäßen Erhaltung der gemeinsamen Teile und Anlagen der Liegenschaft einschließlich der baulichen Änderungen, die über den Erhaltungszweck nicht hinausgehen, dienende Maßnahmen zu beurteilen.