JudikaturJustizRS0083260

RS0083260 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Mai 2019

Aus der vorübergehenden - mehr oder weniger lang dauernden - Nichtausübung des sich aus der vertraglichen Widmung des Wohnungseigentumsobjektes für Geschäftszwecke ergebenden Verwendungsanspruches erwachsen den übrigen Gemeinschaftsmitgliedern keinerlei Rechte auf Einengung des Nutzungsrechtes des betroffenen Miteigentümers und Wohnungseigentümers (hier: Umwandlung eines vor etwa sechs Jahren stillgelegten Auslieferungslagers für Molkereiprodukte in einem Selbstbedienungs-Verbrauchermarkt für Waren aller Art).