JudikaturJustizRS0083219

RS0083219 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Januar 2018

Änderungen der Nutzwerte durch Bauführungen im Sinne des § 13 WEG können zu einer Neufestsetzung der Nutzwerte durch Schlichtungsstelle oder Gericht führen. Erst dann können Ausgleichsansprüche gemäß § 4 Abs 2 WEG geltend gemacht werden, und zwar im Klageweg.

Entscheidungen
4