JudikaturJustizRS0083100

RS0083100 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Juli 2020

Im Verfahren nach § 26 Abs 1 Z 5 WEG kommt allen jeweiligen Miteigentümern Parteistellung zu; die Parteistellung beginnt (im Geltungsbereich des Eintragungsgrundsatzes) mit dem Zeitpunkt der Eintragung als Miteigentümer im Grundbuch und endet mit der Löschung dieser Eintragung.

Entscheidungen
12