RS0083036 – OGH Rechtssatz
RS0083036 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Wohnungseigentum kann nicht vom Alleineigentümer einer Liegenschaft begründet werden, sondern nur durch Vertrag aller Miteigentümer, also nur beim Vorhandensein von mindestens zwei Miteigentümern.