RS0082380 – OGH Rechtssatz
RS0082380 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Der Verfall ist überall dort, wo er mit der Verurteilung einer bestimmten Person einhergeht, jedenfalls auch als Strafe (Nebenstrafe) anzusehen.
RS0082380 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Der Verfall ist überall dort, wo er mit der Verurteilung einer bestimmten Person einhergeht, jedenfalls auch als Strafe (Nebenstrafe) anzusehen.