RS0082315 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Auch der Ankauf von Einrichtungsgegenständen, Kleidungsstücken und Spielzeug für die gemeinsamen Kinder, wenn sie nur einen Bruchteil des Monatseinkommens des Ehegatten ausmachen, sind als von der Schlüsselgewalt umfaßt zu beurteilen, nicht aber Anschaffungen, die ein Monatsgehalt des Ehegatten übersteigen.