Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die Kosten des Rekursverfahrens bilden weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Der Beklagte ist seit 1972 mit Maria Juliana S***** verheiratet. Diese führt seit ihrer Eheschließung ausschließlich den Haushalt und verfügt über kein eigenes Einkommen. Der Beklagte ist im Außendienst tätig und kommt gelegentlich während der Woche nicht nach Hause. Der Ehe entstammen…
Rechtliche Beurteilung Nach § 96 ABGB ist die haushaltsführende einkommenslose Ehegattin gesetzlich bevollmächtigt, ihren Gatten bei Rechtsgeschäften des täglichen Lebens für den gemeinsamen Haushalt in einem die Lebensverhältnisse der Ehegatten nicht übersteigenden Maß zu vertreten. In der Rechtsprechung (zum Teil zur f…