Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass das Klagebegehren, a) die beklagte Partei sei schuldig, der klagenden Partei 14.630,74 EUR samt 10 % Zinsen seit 28. März 1999 zu zahlen, und b) es werde festgestellt, dass die beklagte Partei der klage…
Text Entscheidungsgründe : Die Klägerin begehrte ursprünglich die Zahlung von 72.000 S (= 5.232,44 EUR) und die aus dem Urteilsspruch ersichtliche Feststellung. In der Verhandlungstagsatzung vom 4. 3. 2002 dehnte sie das Leistungsbegehren auf 201.323,31 S (= 14.630,74 EUR) aus. Sie brachte vor, …
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Beklagten ist zulässig und berechtigt. Auf die vom Beklagten aufgeworfenen Fragen, ob a) der S*****bach ein künstliches Gewässer sei, weshalb es der Klägerin aufgrund des § 4 Oö FischereiG an der Aktivlegitimation mangle, b) bei Erlassung des wasserrechtlichen Bewilligungsbeschei…