Spruch Zum Schiedsrichter wird Hon.-Prof. Dr. D*****, bestellt. Die Antragsgegner sind zur ungeteilten Hand schuldig, der Antragstellerin binnen 14 Tagen die mit 1.543,53 EUR bestimmten Kosten des Bestellungsverfahrens (darin 257,26 EUR USt) zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin eines Grundstücks, das an ein im Eigentum des Erstantragsgegners stehendes Grundstück grenzt. Die Zweitantragsgegnerin, eine Wassergenossenschaft, ist auf Grundlage entsprechender Anerkennungsbescheide als Körperschaft öffentlichen Rechts im Wasserbuc…
Rechtliche Beurteilung Dazu wurde vom Obersten Gerichtshof erwogen: Dem Antrag ist stattzugeben. Auf der Grundlage des eingangs dargestellten, nach dem Parteivorbringen unstrittigen und/oder aus den hinsichtlich ihrer Echtheit unbedenklichen Urkunden zweifelsfrei ableitbaren Sachverhalt ist ein Schiedsrichter zu bestellen…