Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen - auch im Ausspruch über die Vorhaftanrechnung - unberührt bleibt, im Schuldspruch des Angeklagten Bernd C*** wegen des Vergehens nach § 36 Abs 1 lit b WaffenG (VI) und demzufolge auch in dem diesen Ange…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Thomas H*** zu I des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB, zu IV des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs 1 Z 1, Abs 2 und 3, letzter Deliktsfall, StGB, und zu V des Vergehens der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs 1 StGB sowie Bernd C*** …
Rechtliche Beurteilung Der Nichtigkeitsbeschwerde im aufrechterhaltenen Umfange kommt - sofern sie den Schuldspruch wegen des Vergehens nach § 36 Abs 1 lit b WaffenG bekämpft - Berechtigung zu: Nach den bezüglichen Urteilsfeststellungen handelte es sich bei dem vom Erstgericht als Totschläger beurteilten "Nunchaku", das d…