Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden verworfen. Den Berufungen wird dahin Folge gegeben, daß die über die Angeklagten Franz A und Kurt B verhängten Freiheitsstrafen auf je zwei Jahre herabgesetzt werden. Gemäß § 390 a StPO fallen den Angeklagten Franz A und Kurt B auch die Kosten des Rechtsmittelverfa…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 20. März 1939 geborene Handelsvertreter Franz A und der am 30. August 1937 geborene Kellner Kurt B der Vergehen I.) der Bandenbildung nach § 278 Abs 1 StGB und II.) nach § 36 Abs 1 lit a WaffG schuldig erkannt. Ihnen liegt nach dem Inhalt dieser Sch…
Rechtliche Beurteilung Beide Nichtigkeitsbeschwerden erweisen sich als nicht berechtigt. 1.) Zur Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Franz A: Den Ausführungen dieses Angeklagten zum Nichtigkeitsgrund der Z 5 des § 281 Abs 1 StPO, die sich gegen die Annahme einer Bandenmitgliedschaft des abgesondert verfolgten Peter C u…