Spruch I. Die mit der Revision vorgelegten Urkunden (Versicherungsbedingungen des Großschaden-Kammervertrags und Protokoll aus dem Verfahren zu AZ 20 Cg 22/15m des HG Wien) werden zurückgewiesen. II. Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 4.17…
Text Entscheidungsgründe: Zwischen den Streitteilen besteht ein – unstrittig dem österreichischen Recht unterliegender – Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherungsvertrag, dem die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden, Fassung 1999 („AVBV“), und die „Besonde…
Rechtliche Beurteilung Zu I. Die im Rahmen der Revision erfolgte Urkundenvorlage zur Darlegung einer Tatsache, nämlich der behaupteten Ansicht der Rechtsanwaltskammer zu Treuhandtätigkeiten eines Rechtsanwalts, verstößt gegen das Neuerungsverbot. Zu II. Die Revision ist zur Klarstellung der Rechtslage zulässig, sie ist ab…