JudikaturJustizRS0081660

RS0081660 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Juni 2014

Bei den der Austro Control Gesellschaft mbH übertragenen Aufgaben der Stückeprüfungen, Musterpüfungen und Nachprüfungen von Luftfahrzeugen auf ihre technische Sicherheit, die früher vom Bundesamt für Zivilluftfahrt wahrgenommen wurden, handelt es sich um hoheitliche Aufgaben, auch wenn sie von dieser Gesellschaft als beliehenem Unternehmen erbracht wurden. Solche Tätigkeiten der Hoheitsverwaltung sowie die hiefür auf Grund einer Verordnung einzuhebenden Gebühren sind der Kontrolle durch das Kartellgericht entzogen; sie unterliegen nur der Kontrolle durch die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts.

Entscheidungen
2