Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 4.199,04 S bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin keine Barauslagen, Umsatzsteuer 311,04 S) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe : Unbestritten ist folgender Sachverhalt: Der Beklagte erhielt von seiner Dienstgeberin (Firma A*****) am 11. 6. 1975 den Auftrag, mit deren bei der Klägerin haftpflichtversicherten Lieferwagen, Marke Hanomag Matador, Kennzeichen *****, Josef H***** nach Kundl zu bringen. Auf …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Die Revisionswerberin ist der Ansicht, das Berufungsgericht hätte den in ihrer Klage und in dem vorbereitenden Schriftsatz (ON 8) behaupteten Sachverhalt nach allen Gesichtspunkten prüfen und daher auch untersuchen müssen, ob ihr gegen den Beklagten ein Regressansp…