RS0081111 – OGH Rechtssatz
RS0081111 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Das Erfordernis einer "fair balance" zwischen den Erfordernissen der Allgemeinheit und denen des Schutzes der Grundrechte des Individuums nach Art 1 Abs 2 1.ZPMRK, bei dem der Staat einen weiten Ermessensspielraum besitzt, wird nicht verletzt, wenn die Nutzung des Eigentums durch eine Legalservitut nicht beeinträchtigt wird (vgl EGMR in ÖJZ 1991, 514 ua).