JudikaturJustizRS0081106

RS0081106 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Oktober 2017

Das Betretungsrecht erstreckt sich nur auf Wald im rechtlichen Sinn, nicht auf Grundflächen anderer rechtlicher Zuordnung wie etwa Waldwiesen, mögen sie auch ganz von Wald umschlossen sein.

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