Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit 501,91 EUR (darin enthalten 83,65 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist seit 2012 Alleineigentümerin einer Liegenschaft, auf der sie 2014/2015 ihr Wohnhaus errichten ließ. Die Beklagte ist gemeinsam mit ihrem Ehemann seit 1994 Mieterin eines Hauses, das (auch) über den U*****weg (in der Folge: Almweg) zu erreichen ist. Der asphaltie…
Rechtliche Beurteilung Die – beantwortete – Revision der Klägerin ist zulässig, aber nicht berechtigt. 1. Nach § 33 Abs 1 ForstG darf jedermann, unbeschadet der Bestimmungen der Absätze 2 und 3 und des § 34 ForstG, den Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten. Eine darüber hinausgehende Benutzung, wie Lag…