JudikaturJustizRS0080833

RS0080833 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. April 2024

Die Aufklärungspflicht hat auch den wesentlichen Zweck, den Versicherer vor betrügerischen Machenschaften zu schützen; sie soll ihn aber darüber hinaus allgemein in die Lage versetzen, sachgemäße Entschließungen über die Behandlung des Versicherungsfalles zu treffen.

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