JudikaturJustizRS0080481

RS0080481 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Januar 2024

Wird die Versicherungsleistung vom Versicherer dem Grund nach abgelehnt, kann der Versicherer im Zivilverfahren nicht mehr unter Hinweis auf das Recht auf ein (fakultatives - "auf Verlangen") Sachverständigenverfahren mangelnde Fälligkeit geltend machen.

Entscheidungen
15