Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die Entscheidung lautet: „1. Das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, der klagenden Partei 13.780,56 EUR samt 4 % Zinsen aus 13.678,13 EUR seit 19. Jänner 2016 sowie 4 % Zinsen aus 102,43 EUR sei…
Text Entscheidungsgründe: [1] Die Klägerin schloss für ihr Fahrzeug mit dem beklagten Versicherer einen „Eurovollkasko“-Versicherungsvertrag, dem die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeug Kaskoversicherung (AKKB 2015) zugrunde liegen. Diese lauten auszugsweise: „ Artikel 7 Was ist vor bzw nach…
Rechtliche Beurteilung [15] Die Revision ist zur Wahrung der Rechtssicherheit zulässig und auch berechtigt. [16] 1. Zur Aufklärungsobliegenheit (hier Art 7.3.2. AKKB 2015) gibt es eine ständige höchstgerichtliche Rechtsprechung, wonach sie ein Versicherungsnehmer dann verletzt, wenn er einen von ihm verursachten Verke…