Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen vierzehn Tagen die mit EUR 399,74 (hierin enthalten EUR 66,62 USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Am 27. 12. 1999 ereignete sich im Gemeindegebiet von Hochleithen auf der B 7 ein Verkehrsunfall, als der vom Kläger gelenkte und bei der Beklagten haftpflichtversicherte Pkw beim Überholen eines Sattelschleppers mit dem entgegenkommenden, bei der A***** AG (im Folgenden: A*****-…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht formulierten Grunde zulässig; sie ist jedoch nicht berechtigt. Zu den Revisionsgründen der Mangelhaftigkeit und der Aktenwidrigkeit: Hierin beschwert sich die Revisionswerberin gegen den Vorwurf des Verstoßes gegen das Neuerungsverbot hinsichtlich ihrer …