Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Der Kläger ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 4.243,80 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin S 385,80 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger wollte bei der Beklagten für sich und seine Ehegattin Janina P*** eine Lebens-, Unfall- und Krankenversicherung abschließen. Er unterfertigte daher am 1. August 1986 einen diesbezüglichen Antrag an die Beklagte, wobei eine Bindungsfrist von 3 Monaten festgesetzt wurd…
Rechtliche Beurteilung Die vom Kläger gegen die Entscheidung des Berufungsgerichtes wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung erhobene Revision ist, entgegen den Ausführungen der Revisionsbeantwortung, zulässig, weil zu der noch darzulegenden Frage des § 2 Abs 2 VersVG eine österreichische Judikatur nicht vorliegt. Die Re…