JudikaturJustizRS0080155

RS0080155 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. April 2024

Diese Bestimmung über die Leistungsfreiheit ist nach ihrem Wortlaut absolut zwingend. Es ist daher ohne Bedeutung, ob der Versicherer bei Abschluß des Versicherungsvertrages vom Eintritt des Versicherungsfalles Kenntnis hatte.

Entscheidungen
6