RS0080132 – OGH Rechtssatz
RS0080132 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr fällt nicht unter das nach Pkt 10 EHVB versicherte Risiko, wenn die Kosten des Baues vierzigtausend Schilling oder mehr betragen. Es handelt sich hier nicht um eine Frage der Gefahrerhöhung, sondern um eine Risikobegrenzung.