JudikaturJustizRS0080112

RS0080112 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. März 2011

Allen im § 78 Abs 3 WRG vorgesehenen Berechnungsansätzen kann der im Abs 5 dieser Gesetzesstelle verankerte verallgemeinerungsfähige Aufteilungsgrundsatz zugrundegelegt werden, daß der Maßstab für die Aufbringung der Kosten nach dem Verhältnis des zu erlangenden Vorteils oder zu beseitigenden Nachteils festzusetzen ist.

Entscheidungen
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