JudikaturJustizRS0080108

RS0080108 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. März 2011

Wassergenossenschaften kommt keine Gestaltungsfreiheit in dem Sinn zu, daß zur Leistung eines Anschlußgebühren-Ergänzungsbeitrags verpflichtete Mitglieder unterschiedlich behandelt werden dürften.

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