Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass die Entscheidungen der Vorinstanzen einschließlich der unangefochten gebliebenen und daher in Rechtskraft erwachsenen Teile zu lauten haben: „1. Die Klageforderung von 464.069,56 EUR besteht mit 129.988,25 EUR zu Re…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist das einzige Kind des am 20. 8. 1993 unter Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung (Testament zugunsten des Beklagten) verstorbenen Gerhard H*****. Dieser hatte in den letzten Jahren vor seinem Tod den Wunsch, dem Beklagten sein gesamtes Vermögen zukommen zu…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Zulassungsausspruch des Berufungsgerichts zulässig, weil, soweit ersichtlich, in der zu §§ 951, 952 ABGB ergangenen Judikatur das Problem noch nicht behandelt wurde, das sich stellt, wenn der Beschenkte mit einem Geldgeschenk eig…