Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß die Entscheidung, einschließlich des bestätigten Teiles, insgesamt wie folgt zu lauten hat: 1. Die Beklagte ist schuldig, es im geschäftlichen Verkehr beim Handel mit Waren im Zusammenhang mit dem…
Text Entscheidungsgründe: Vereinszweck des klagenden Verbandes ist es (ua), unlauteren Wettbewerb zu bekämpfen. Ihm gehören (ua) das Landesgremium Wien des Einzelhandels mit Lebens- und Genußmitteln und das Bundesgremium des Lebensmittelhandels an. Die Beklagte betreibt in W*****, eine *****-Tankstell…
Rechtliche Beurteilung Die gegen diese Entscheidung gerichtete außerordentliche Revision der Beklagten ist zulässig, weil die angefochtene Entscheidung der Rechtsprechung zum Umfang des Urteilsveröffentlichung widerspricht; die Revision ist auch teilweise berechtigt. Der Ausspruch, daß der Wert des Veröffentlichungsbegeh…