JudikaturJustizRS0079007

RS0079007 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Februar 1992

Der durch eine Herabsetzung seines Unternehmers Verletzte leitet seine Klagelegitimation unmittelbar aus § 7 UWG ab. § 14 UWG ist nicht anzuwenden.

Entscheidungen
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