Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei die mit 1.061,50 EUR bestimmte anteilige Pauschalgebühr im Revisio…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin erzeugt und vertreibt rezeptpflichtige Arzneispezialitäten, die die Wirksubstanz Ginkgo enthalten. Die Erstbeklagte, deren allein vertretungsbefugter Geschäftsführer der Zweitbeklage ist, vertreibt ausschließlich über Apotheken unter der Marke LUCOVITR Tabletten, di…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil das Berufungsgericht die Arzneimittel-Eigenschaft der Tabletten unrichtig beurteilt hat; das Rechtsmittel ist auch teilweise berechtigt. Die Klägerin bekämpft die Auffassung des Berufungsgerichts, sie habe keine Behauptungen darüber aufgestellt, dass das zu beurteilen…