Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß sie insgesamt, einschließlich des bestätigten Teiles, wie folgt zu lauten haben: "Die Beklagte ist schuldig, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs den Werb…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin und die Beklagte handeln mit Möbeln. Die Beklagte warb in den Oberösterreich-Ausgaben der Tageszeitung "Neue Kronenzeitung" vom 1.10.1993, 24.10.1993, 4.11.1993 und 18.11.1993 sowie in Postwurfsendungen mit den Behauptungen "Die Nr. 1 zwischen München und Wien!" u…
Rechtliche Beurteilung Die gegen diese Entscheidung gerichtete außerordentliche Revision der Klägerin ist zulässig, weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abgewichen ist; sie ist auch teilweise berechtigt. Die Klägerin verweist darauf, daß die Beklagte die Behauptung, "Die Nr. 1 zwis…