Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben und in der Sache selbst zu Recht erkannt: 1. Das Klagebegehren des Inhalts, die beklagte Partei sei schuldig, die Beschäftigung Peter L*** im Kundenverkehr beim Vertrieb von Werbegeschenkartikeln zu unterlassen, wird abgewiesen…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin vertreibt in ganz Österreich Werbegeschenke; sie bietet sie vorwiegend Unternehmern im Bereich der Industrie, des Handels und des Gewerbes sowie bei Geldinstituten an. Die Beklagte beschäftigt sich seit Herbst 1988 gleichfalls mit dem Vertrieb von Werbegeschenkarti…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist berechtigt. Zutreffend verweist die Beklagte darauf, daß beim Schluß der mündlichen Verhandlung erster Instanz (18. Mai 1989) der Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung des Dienstverhältnisses (31.März 1988), für den die Konkurrenzklausel Gültigkeit haben sollte, bereits abgelaufen w…